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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Big-Bag | Big-Bags | Hochwasserschutz

1. Allgemeiner Geltungsbereich

Unsere nachfolgenden allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil des Vertrages. Mündliche Abreden und Vertragsänderungen sind nur gültig, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt worden sind.

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2. Angebote

Die Angebote sind unverbindlich und freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als fest bezeichnet sind. Das verbindliche Angebot des Käufers kann der Verkäufer innerhalb von drei Wochen nach Zugang des Angebotes durch schriftliche Erklärung annehmen.

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3. Preise

Die schriftlich bestätigten Preise verstehen sich zuzüglich Steuern (MWST./UST.) und sind verbindlich, wenn eine Lieferfrist bis zu vier Wochen vereinbart wurde. Bei Lieferfristen über vier Wochen können die Preise in gleichem Maße erhöht werden, wie die Materialkosten des Kaufgegenstandes gestiegen sind.

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4. Lieferung

a) Die schriftliche Auftragsbestätigung soll einen verbindlichen Liefertermin festlegen. Ist kein verbindlicher Liefertermin festgelegt, gilt eine Lieferfrist von drei Monaten nach Absendung der Auftragsbestätigung.

b) Bei höherer Gewalt, verspäteter, mengenmäßig unzureichender, mangelhafter oder ausbleibender Lieferung der Vorlieferanten, sowie bei Betriebs- und Verkehrsstörungen und Streik ist der Verkäufer, solange diese Ereignisse andauern, zur Lieferung und/oder Schadenersatz nicht verpflichtet. Dauern diese Ereignisse länger als zwei Wochen an, so kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.

c) Veranlaßt der Käufer die Versendung des Kaufgegenstandes, so erfolgt diese auf Kosten und Gefahr des Käufers.

d) Die Abnahme hat am verbindlich vereinbarten Abnahmetag im Betrieb des Verkäufers oder wenn ein Abnahmetag nicht vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Eingang der Bereitstellungsmitteilung zu erfolgen.

e) Bei Verzug der Abnahme auch nur einer Teillieferung durch den Käufer ist der Verkäufer nach Ablauf einer Frist von 14 Tagen berechtigt vom gesamten Vertrag oder von Teilen zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung bezüglich des gesamten Vertrages oder auch Teilen davon zu fordern. Macht der Verkäufer von diesen Rechten keinen Gebrauch, so kann er die Kaufgegenstände, deren Lieferung fällig ist, dem Käufer auf dessen Kosten und Gefahr zusenden oder einlagern.

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5. Zahlung

Alle Zahlungen werden mit Rechnungsstellung fällig, bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen gewährt der Verkäufer 2% Skonto.

Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer eine Nachfrist von 14 Tagen setzen. Nach Fristablauf ist der Verkäufer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen. Als Verzugszinsen sind 8% über dem Basiszinssatz zu zahlen.

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 6. Eigentumsvorbehalt

a) Das Eigentum an dem Gegenstand der Lieferung geht erst nach Eingang aller Zahlungen auf den Besteller über.

b) Wir sind berechtigt den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Feuer-, Wasser-, und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Besteller selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat.

c) Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand muss er uns unverzüglich benachrichtigen.

d) Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet.

Die Geltendmachung des Eigentumvorbehalts sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht das Gesetz betreffend die Abzahlungsgeschäfte Anwendung findet.

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7. Gewährleistung

Warenmängel müssen unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware beim Käufer oder einem von Ihm bestimmten Empfänger, schriftlich dem Verkäufer bekanntgegeben werden. Die sofortige Nachprüfung durch den Verkäufer ist einzuräumen.

Die Ware gilt vom Käufer angenommen, wenn offenkundige Mängel nicht binnen vorgenannter Frist angezeigt werden.

Der Käufer muss etwaige Ersatzansprüche gegen Spediteure und Transportunternehmer wahren und verpflichtet sich die beanstandete Ware sorgfältig zu behandeln und zu verwahren. Festgestellte Mängel berechtigen den Käufer nur die Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu fordern.

Falls die Mängel nicht in angemessener Frist behoben oder Ersatz geliefert wurden, kann der Käufer wandeln oder mindern. Zugesicherte Eigenschaften der Ware beziehen sich auf die Vertragsgemäßheit. Haben gesetzliche Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers leicht fahrlässig nicht zutreffende Eigenschaften zugesichert, so haftet dieser für einen daraus folgenden Schaden nicht. Dies berechtigt den Käufer lediglich zum Rücktritt vom Vertrag.

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8. Haftung

Schäden die durch leicht fahrlässig begangene Vertragsverletzungen von Mitarbeitern des Verkäufers verursacht werden haftet der Verkäufer nicht. Das Recht des Käufers auf Wandlung oder Minderung bleibt unberührt.

Nur unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind für uns bindend, auch wenn wir etwaige gegenteilige Einkaufsbedingungen des Käufers nicht ausdrücklich zurückweisen.Gerichtsstand ist der Sitz des Verkäufers.

+49 (0) 4191/72456-80

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